Der folgende schriftliche Hinweis ist nach deutschem Recht erforderlich,
so die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 2. März 2004,
AZ: 1 BvR 784/03:
Meine Behandlung in Form von Geistheilung ersetzt nicht die Tätigkeit des
Arztes oder Heilpraktikers.
Es kann weder ein Heil- noch ein Linderungsversprechen gegeben werden.
Der Klient soll bestärkt werden in seinem Vertrauen auf seine
Selbstheilungskräfte und er ist immer aufgerufen, an seinem Bewusstsein
zu arbeiten, denn dauerhafte Heilung ist nur mit einem gleichzeitigem
Bewusstwerdungsprozess möglich.
Alle mir vom Klienten gegebenen persönlichen Informationen behandle
ich streng vertraulich. Es wird meinerseits nicht diagnostiziert,
untersucht, therapiert oder sonst Heilkunde im gesetzlich definierten
Sinne ausgeübt. Medikamente werden weder empfohlen, noch verordnet,
noch verabreicht. Ich rate nicht ab von Arzt- oder Heilpraktikerbesuchen,
Medikamenteneinnahme, Therapien oder operativen Eingriffen.